AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Albwolle

1. Geltung unserer AGB
1.1 Im Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, auch für künftige Aufträge, ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bedingungen in Bestellformularen oder Bestellschreiben von Kunden widersprechen wir bereits hiermit. Sie werden auch dann für uns nicht bindend, wenn wir ihnen nicht oder nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich widersprechen oder wenn wir nach Empfang von abweichenden Einkaufsbedingungen die Lieferung ausführen.
1.2 Sämtliche Verträge mit unseren Kunden werden erst durch unsere Auftragsbestätigung, die auch zugleich mit der Rechnungsstellung erfolgen kann, wirksam. Bis dahin sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend.

2. Lieferbedingungen, Lieferumfang
2.1 Unsere Preise ergeben sich aus den Auftragsbestätigungen. Die Preise verstehen sich in Euro, ab Werk, einschließlich handelsüblicher Verpackung, die nicht zurückgenommen wird, und inklusive Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe.
2.2 Die Kosten der Versendung trägt der Kunde. Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.
2.3 Die Lieferung erfolgt freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit. Teil-Lieferungen sind zulässig.
2.4 Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, kann der Kunde nach vorhergehender Setzung einer Nachfrist von drei Wochen vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Da wir kein Versandhaus sind, das ab Lager ausliefern kann, beachten Sie bitte unsere Lieferfristen von üblicherweise 4 bis 6 Wochen für Artikel in individueller Anfertigung. In den meisten Fällen wird Ihre Bestellung erst individuell angefertigt werden müssen.

3. Gefahrübergang und Leistungsstörung
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.
3.2 Wir haben unsere Lieferverpflichtungen erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß an die den Transport ausführende Person oder Unternehmen übergeben worden ist.
3.3 Wird die Herstellung oder die Lieferung der bestellten Ware vorübergehend übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich, so etwa in Fällen höherer Gewalt oder von uns oder unseren Lieferanten nicht zu vertretenden behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen und Streiks, so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung befreit.

4. Nichterfüllung durch den Kunden
4.1 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
4.2 Unter den vorgenannten Voraussetzungen oder wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Leistung einer vereinbarten Sicherheit länger als zwei Wochen in Verzug gerät, sind wir nach vorangegangener Setzung einer Nachfrist von drei Wochen nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in nachgewiesener Höhe, zumindest aber in Höhe von 25 % des Vertragspreises zuzüglich Umsatzsteuer geltend zu machen. Es wird jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, der Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich der Erfüllung aller Nebenansprüche wie z.B. Zinsen oder Kosten der Rechtsverfolgung, oder Interventionen wegen Pfändung Dritter, vor. Eine Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware ist uns unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sicherheitshalber herauszuverlangen. Dieses Verlangen sowie die Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, desgleichen nicht das Verlangen, die Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen.
5.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt an uns alle seine zukünftigen Ansprüche gegenüber seinem Kunden aus der Weiterveräußerung ab. Von Dritten eingehende Zahlungen nimmt der Kunde treuhänderisch für uns entgegen und leitet sie uns unverzüglich im Rahmen seiner uns gegenüber noch offenen Verbindlichkeiten weiter.
5.4 Auf unser Verlangen ist der Kunde im Fall von Zahlungsverzug oder Nichterfüllung verpflichtet, uns die Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung unserer Ware Ansprüche erworben hat, sowie die von uns geschuldeten Beträge mitzuteilen.
5.5 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden hinsichtlich des 20 % übersteigenden Betrags zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungen sind entsprechend den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen zu leisten.
6.2 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wird ausgeschlossen.
6.3 Eine Aufrechnung gegen unsere Lieferforderung ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
6.4 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, sind wir zur Lieferung bestellter Ware bis zur vollständigen Zahlung rückständiger Beträge – auch soweit diese einen vorhergehenden Geschäftsabschluss betreffen – nicht verpflichtet. Wir sind vielmehr berechtigt, Vorauskasse zu verlangen, wird diese abgelehnt, werden alle noch offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

7. Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung unter genauer Beschreibung geltend gemacht werden.
7.3 Gewähr wird nur zugunsten des Vertragspartners geleistet. Sie gilt nicht gegenüber Dritten, die später die gelieferte Ware erwerben.
7.4 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erhebt der Kunde auch gegenüber der erfolgten Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine berechtigte Mängelrüge und ist ihm nicht zuzumuten, einen weiteren Nachbesserungsversuch oder eine Ersatzlieferung zu dulden, steht ihm das Recht zu, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.
Rückgabe Recht bei Maß oder Sonderanfertigungen (insbesondere alle Betten) Nach dem Gesetz hat eine natürliche Person, die zu privaten Zwecken Waren bestellt, die eigens für ihn zugeschnitten oder angefertigt werden, kein Rückgaberecht innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Ware. Das Gesetz schließt das Widerrufs- oder Rückgaberecht für individuelle Anfertigungen aus. Bei berechtigten Rückgaben die Waren mit angebe von Gründen an die folgende Adresse senden: Albwolle-Blumenstrasse 13-89173 Lonsee

8. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
8.1 Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, insbesondere auch für Schäden an uns als Muster zur Verfügung gestellten Geräten, Instrumenten oder sonstigen Gegenständen, gegenüber uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen sind, wenn sie auf nur leichter Fahrlässigkeit und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Erfüllung beruhen, ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Darüber hinaus sind hiervon Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels nicht erfasst, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Einschränkungen nach Satz 1 gelten jedoch nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Alle uns gegenüber erhobenen Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem 
Rechtsgrund und ungeachtet der Schuldfrage, verjähren mit Ablauf von sechs Monaten ab Auslieferung der Ware, im Falle der Übersendung ab dem vierten Tag nach Absendung durch uns. Dies gilt nicht in den Fällen der Verletzung der Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Fall einer Haftung wegen Vorsatzes.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort für Lieferungen und für Zahlungen ist der Sitz des Unternehmens.
9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das jeweils für den Sitz des Unternehmens örtlich und sachlich zuständige Gericht.
9.3 Die Rechtsbeziehung zwischen uns und unserem Kunden regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt sowohl für den Abschluss wie für die Ausführung des Vertrags.

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB für Wanderungen

Braveheart Alpakas, Jochen Krämer, Hainenweg 32, 27249 Mellinghausen. Unser Ziel ist es, dass Sie bei uns ein paar schöne Stunden erleben und dass Ihnen der Besuch bei uns und unseren Tieren noch lange positiv in Erinnerung bleibt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Sicherheit für Mensch und Tier sicher zu stellen, sind jedoch auch ein  paar Regeln notwendig. Wir bitten Sie deshalb um sorgfältige Lektüre und Beachtung dieser  AGB.

§ 1 Vertragsgrundlagen

Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Alpaka-Wanderungen für den Aufenthalt in unseren Einrichtungen sowie bei dem Kontakt mit unseren Tieren auch außerhalb unseres Geländes.  Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§1.1 Vertragspartner ist auf der einen Seite Braveheart Alpakas als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen,
Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.
§1.2 Vertragsverhältnis
Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns zu  Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen
Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung der Braveheart Alpakas, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von Alpen Alpakas, können mit rechtlicher Wirkung
gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.

§ 2 Zutritt

§2.1 Zutrittsvoraussetzungen

Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Kinder von 6 -12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsener an einer Alpaka Wanderung teilnehmen. Alter der Kinder zum alleinigen Führen eines Alpakas 12 Jahre. Kinder unter 6 Jahren nur in einer Kindertrage (Kraxe).

§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug Braveheart Alpakas ist eine private Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann daher vor Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer  Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.

§2.3 Hunde

sind auf unserem Gelände und bei unseren Touren nicht erlaubt, da diese den Ablauf und die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen stören könnten.

§ 3 Sicherheit

Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der der Aufenthalt in unseren Einrichtungen und den Wiesen sowie währende unseren Alpaka-Wanderungen und anderen Angeboten geschieht auf eigene Gefahr. Der Besuch unserer Einrichtungen erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer
Begleitung. Eltern haften für ihre Kinder

§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren

Das Füttern und Streicheln unserer Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Tour gestattet. Den Tieren
darf ausschließlich das von uns zur Verfügung gestellte Futter gefüttert werden.

§ 5 Alpaka Wanderungen

Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern hinweisen. In unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen
Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen kommen kann bzw. es kann eine Hilfe von außen nicht möglich sein. Es besteht von Seiten des Veranstalters kein Abholservice. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Touren bei Gewitter oder Gewittermeldungen, Stürmen, starkem Regen oder Schneefall und Glatteis auch kurzfristig abzusagen. Sollte für den Fall längerer, extremer Wettervorhersage die Wanderung nicht stattfinden können oder abgebrochen werden müssen, werden wir einen Ersatztermin oder eine andere Variante anbieten. Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe gehen zu Lasten des Gastes. Erfolgt eine Absage der Tour durch den Gast

spätestens

bis 4 Wochen seines Events: 25% des Ticketpreises
bis 28 bis 10 Tage: 50%
bis • 9 bis 5 Tage: 80%
bis • 4 bis 1 Tag: 100%
Nicht-Anreise: 100%

Wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Tour dennoch berechnet. Braveheart Alpakas behält sich auch bei den Alpaka-Wanderungen alle Rechte zur Absage und Verschiebung sowie den Ausschluss von
Personen auch während der Tour vor. Weiter sind wir berechtigt, Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere gefährden, vom Programm  ohne Kostenersatz auszuschließen.

§ 6 Verlust von Gegenständen

Wir können keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher übernehmen.  Für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte und abgestellte Gegenstände wird auch dann keine  Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von uns erfolgt.

§ 7 Schadensmeldungen

Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen von Braveheart Alpakas dies anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht
später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

§ 8 Fotografieren und Filmen

Es ist schön, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

§ 9 Gutscheine

Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in welchem die Gutscheine gekauft wurden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich!

§ 10 Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt Braveheart Alpakas vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von Braveheart Alpakas. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!

Letzte Aktualisierung
am 01.03.2021